Sie haben eine Kündigung erhalten. Egal ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung? Kündigungen sind einschneidende Ereignisse für Arbeitnehmer. Sie benötigen umgehenden fachlichen Rat: Soll Kündigungsschutzklage erhoben werden oder nicht? Soll ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden? Welche Auswirkung hat die Kündigung auf Sperrfristen beim Arbeitsamt? Die Frist zur Klageerhebung ist relativ kurz: Nach drei Wochen muss das Arbeitsgericht angerufen werden. Arbeitgeber haben vor Ausspruch von Kündigungen eine Vielzahl von Regeln zu beachten: Kündigungen sind schnell ausgesprochen, aber erstaunlich oft formal falsch und damit nicht wirksam. Kündigungen müssen übermittelt werden. Auch das geschieht häufig nicht rechtswirksam. Die finanziellen Folgen können gravierend sein. Insoweit ist es sinnvoll, fachlichen Rat einzuholen. Wenn Arbeitnehmer kündigen wollen, ist häufig ein lukrativer neuer Arbeitsplatz in Aussicht. Hier sind aber häufig lange Kündigungsfristen oder Wettbewerbsklauseln im Weg. Diese Problematik kann mit fachlicher Hilfe meistens gelöst werden.
Im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie in allen Belangen
- Beratung von Freiberuflern und Freelancern
- Erstellen und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen bei deren Dienstverträgen
- Leistungsorientierte Vergütung
- Steuersparmodelle bei Vergütung
- Beteiligung von Mitarbeitern und Restrukturierung
- Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitansprüche
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen außerhalb von Klageverfahren und Abfindungen
- Beratung und Klagen bei Abmahnungen
- Beratung und Klagen rund um Zeugnisse (Erstellung, Überprüfung, Berichtigung)
- Zahlungsansprüche wegen Lohns oder Urlaubsabgeltung
- Beratung und Klagen bei Mobbing oder Bossing
- Mutterschutz und Elternzeit einschließlich Steuerfragen
- Outsourcing
- Restrukturierung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung von Betriebs- und Personalräten
Beachten Sie bitte, dass im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten, die strikt einzuhalten sind!
Daher empfiehlt sich der Gang zum Anwalt immer sofort in Konfliktsituationen.
- Beispiel Kündigung: Die Frist für die Kündigungsschutzklage dauert exakt drei Wochen ab Erhalt der Kündigung. Wenn Sie also am 01. Januar zum 31.08. gekündigt werden, endet die Kündigungsfrist am 21. Januar, obwohl sie da noch mitten im Arbeitsvertrag stehen. Die Frist muss beim zuständigen Gericht eingegangen sein.
- Wenn Sie Ihren Lohn einklagen wollen, enthalten viele Arbeitsverträge Ausschlussklauseln. Viele dieser Klauseln sind auch wirksam und müssen eingehalten werden.
- Wenn Sie Ihre Arbeit reduzieren wollen, gibt es ein gestuftes Anspruchsverfahren: Zunächst müssen Sie spätestens zwei Monate vor Beginn der Reduzierung einen Antrag beim Arbeitgeber stellen, dann müssen Sie nach zwei weiteren Monaten Klage erheben.
- Wenn Sie Ihren Arbeitnehmer kündigen wollen, weil dieser sich gegenüber Ihnen strafbar gemacht hat, dürfen Sie das nur innert zweier Wochen ab Kenntnis der Kündigungsgründe tun.
- Kündigungen werden übrigens erst dann wirksam, wenn sie beim Gekündigten, meistens dem Arbeitnehmer, auch tatsächlich ankommen. Das ist auch bei einem Poststreik der Fall.
Außerordentliche Kündigung – Oft lohnt der Gang vor Gericht
Bei fast jeder verhaltensbedingten Kündigung (außerordentliche Kündigung) lohnt sich der Gang vor das Gericht: Arbeitsämter verhängen regelmäßig Sperrzeiten von zwölf Wochen. Zeit, in denen Sie kein Arbeitslosengeld und keinen Lohn erhalten. Es lohnt sich, gegen eine außerordentliche Kündigung vorzugehen, auch wenn es zunächst peinlich wirkt. Nach meiner Erfahrung wird die außerordentliche Kündigung meist zumindest in ordentliche Kündigung umgewandelt.
Wer bezahlt die Kosten?
Eine Erstberatung kostet zwischen 20,00 € und 190,00 €. Sie können nach dieser Erstberatung einschätzen, welche Rechte Sie haben und ob sich das Streiten lohnt. Wenn Sie keine Geldmittel zur Verfügung haben, unterstützen wir Ihren Prozesskostenhilfeantrag. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist unser Service für Sie, dass wir die Deckungszusage einholen. Sie müssen Ihre Rechtsschutzversicherung nicht selbst anrufen, das übernehmen wir gerne für Sie.
Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei im Arbeitsrecht
- Die Kanzlei schult und berät Betriebsräte bei deren täglichen Arbeit. Die Sichtweise ist naturgemäß arbeitnehmerorientiert. Firmenpolitische Entscheidungen werden berücksichtigt.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedingt, dass Arbeitszeiten verkürzt und verlängert werden müssen. Der Gesetzgeber hat hierfür ein ganzes Gesetz geschaffen. Die Durchsetzung der Teilzeitansprüche wird zunehmend erleichtert. Bei der Durchsetzung von Teilzeitwünschen können wir helfen.
Arbeitsrecht – Allgemeines
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Aufhebungsvertrag – Anfechtung möglich?
Immer wieder schließen Arbeitnehmer auf heftigen Druck der Arbeitgeber Aufhebungsverträge ihres Arbeitsvertrags ab. Diese sind unter bestimmten Umständen anfechtbar: Gem. § 123 BGB kann ein Vertrag, der durch Täuschung oder…