Aufhebungsvertrag – Anfechtung möglich?
Immer wieder schließen Arbeitnehmer auf heftigen Druck der Arbeitgeber Aufhebungsverträge ihres Arbeitsvertrags ab. Diese sind unter bestimmten Umständen anfechtbar:
Gem. § 123 BGB kann ein Vertrag, der durch Täuschung oder Drohung abgeschlossen wurde, angefochten werden. Entscheidend für eine erfolgreiche Anfechtung ist, dass die Drucksituation ausreichend gut beschrieben werden kann. Die Anfechtungserklärung muss richtig formuliert werden. Und sie muss vor allem fristgerecht erfolgen. Fristgerecht im Arbeitsrecht ist nicht genau definiert. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat Fälle entschieden, in denen die Anfechtung in drei Wochen ab Beendigung der Zwangslage oder der Erkenntnis, dass der Arbeitnehmer getäuscht wurde, erklärt werden muss. Es gibt aber auch Tarifverträge, in denen eine Anfechtungsfrist von 24 Stunden erklärt werden muss (!). Damit muss auf jeden Fall umgehend ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Daher müssen Sie innerhalb weniger Stunden, auch eventuell abends, reagieren.