BGH regelt Vergütung von Schwarzarbeit
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Vergütung aus Schwarzarbeit nicht zu bezahlen ist.
Herr Meier lässt sich von Herrn Müller die Bremse seines Golf reparieren. Es fallen auch Zimmermannsarbeiten an. Beide vereinbarten, dass die Reparatur „ohne Papier“ zum Preis von 1.000,00 € erfolgen solle. Nach einem Jahr möchte Herr Müller 1.000,00 € erhalten. Dies kann er nicht mehr verlangen. Insoweit hat sich die Rechtsprechung hier vollständig geändert. Bisher galt aber auch folgendes: Wenn die Reparatur nicht ordentlich ausgeführt wurde und der Golf ungebremst auf den Wagen des Z auffuhr mit den entsprechenden Folgen bis hin zur fahrlässigen Tötung, musste Herr Müller für diesen Schaden nicht aufkommen.