Ordnungswidrigkeiten
Unternehmer stehen, wie der Volksmund zu Recht sagt, immer mit einem Bein im Gefängnis. Eine Fülle von Handlungen ist strafbewehrt oder führt zur Verhängung von Bußgeldbescheiden.
Beispiele gefällig?
- Sie sind Handelsvertreter oder Spediteur und fahren täglich viele Kilometer. Da bleiben Verkehrskontrollen wegen Geschwindigkeit, Rotlichtverstößen, Überladung und so weiter nicht aus.
- Ihre Mitarbeiter sind für Sie unterwegs. Deren Verkehrsverstöße, z.B. fehlende Fahrerkarten, führen auch bei Ihnen zu Ordnungswidrigkeiten.
- Sie haben eine Vielzahl von Beschäftigten. Einige davon sind freie Mitarbeiter oder Subunternehmer. In diesem Fall werden Sie die Bekanntschaft mit dem Zoll machen oder gemacht haben.
Wie verhält man sich konkret?
1) Es lohnt sich nach unserer Erfahrung, gegen Bußgeldbescheide vor zu gehen: In vielen Fällen sind Bußgeldbescheide schlicht fehlerhaft oder fallen zu hoch aus. Fahrverbote sind nicht immer zu verhängen, sondern lassen sich durchaus vermeiden.
2) Entscheidend ist, dass Sie rechtzeitig gegen Bußgeldbescheide vorgehen: Die Einspruchsfrist beträgt vierzehn Tage. In besonderen Fällen kann auch ein Widereinsetzungsantrag gestellt werden. Wenn Sie beispielsweise drei Wochen im Urlaub waren, kommen braungebrannt nach Hause und finden in Ihrem Briefkasten einen Bußgeldbescheid vor, der verfristet ist, können Sie noch sieben Tage nach der Rückkehr aus dem Urlaub Einspruch einlegen.
3) Vor jedem Bußgeldbescheid steht eine staatlich angeordnete Kontrolle. Zum Beispiel der berühmte Streifenpolizist hält Sie an.
In diesem Fall heißt es Nerven bewahren: In aller Regel ist es richtig und sinnvoll, keinerlei Angaben zum Sachverhalt zu machen. Lediglich die Daten Ihres Personalausweises müssen Sie angeben, also Name, Adresse, Geburtsort usw.
Sofern Sie das mit Ihrem Anwalt vorher besprochen haben, rufen Sie ihn genau in dieser Situation an. Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen, sondern machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch.
Jedes falsche Wort wird aktenkundig. Erfahrungsgemäß drücken sich viele Bürger eben nicht in rechtlichen Begriffen aus, sondern in der normalen Umgangssprache. Diese kann aber rechtlich eine andere Bedeutung haben.
4) Was kostet das Ganze? Eine Erstberatung kostet 20,00 € bis 190,00 € zzgl. MWSt., je nach Aufwand. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten des Verfahrens. Sie müssen Ihre Rechtsschutzversicherung nicht selbst anrufen, das übernehmen wir gerne für Sie. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sprechen wir vorab über Kosten, Risiken und Chancen. Im Fall eines Freispruchs übernimmt der Staat die Kosten, bei einer Einstellung kommt es auf das Gericht an.