Suchmaschinen müssen z.T. Netzinhalte löschen
Suchmaschinenbetreiber sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, Daten nicht mehr zugänglich zu machen. Der EuGH entschied heute sensationell eine derartige Löschungspflicht. Dabei kommt es ausdrücklich nicht darauf an, ob die Server, auf denen die Informationen lagern, in Europa, einem Land der EU oder z.B. in den USA stehen. Entscheidend ist, ob auf die Informationen von Europa aus zugegriffen werden kann.